Mojang EULA – Zuwendungen doch erlaubt?

Inzwischen dürften den meisten Minecraftspielern und vor allem Serverbetreibern aufgefallen sein, dass Mojang die EULA nun aktiv umsetzt und Sperrmaßnamen durchführt.

Dabei ist die EULA weniger dramatisch als man vermutet. Der wichtigste Punkt darin lautet, dass Minecraft nicht für kommerzielle Zwecke missbraucht werden darf. Das bedeutet insb. Verkauf von Gegenständen und Funktionen. Alle Spieler sollen das selbe Spielerlebnis vorfinden.

Was ist dann erlaubt? Grundsätzlich darf man Zuwendungen (auch der Begriff „Spende“ ist heikel) angenommen werden. Als Gegenleistung kann man eine Dankesmeldung im Spiel erscheinen lassen oder einen Dekoartikel verschenken. Weiterhin dürfen Hinweise mit Bitte um Zuwendungen im Spiel eingeblendet werden (fände ich persönlich aber nervig).

Wer einen Zuwendungsbutton auf der Seite einbindet und als Gegenleistung „nur“ ein Dankeschön zurück gibt dürfte nach meiner Erkenntnis nix befürchten.

Selbstverständlich ist das nur meine Auffassung zur EULA, wer sich rechtlich beraten lassen will sucht einen entsprechenden Anwalt auf. Rechtliche Angelegenheiten in Foren diskutieren ist auch nicht zielführend, da gibt es viel zu viel gefährliches Halbwissen.

EULA Verstoß: Mojang sperrt Server

Seit heute ist Mojang hinterher, Server zu sperren welche die EULA verstoßen. Hauptaugenmerk liegt hier auf das Pay2win, Spendenannahme und sonstige Echtgeldverkäufe.

Die gesperrten Server werden seit dem Update 1.9.3 im Launcher geladen. Dementsprechend sind diese Server nicht mehr betretbar. Das haben schon einige sehr große Serverbetreiber spüren müssen. Als Konsequenz darauf wurden schon zügig Domains und IPs gewechselt, teils mit geringem Erfolg.

Ich persönlich empfinde das als eine gute Maßnahme, insb. bei Servern, die zusätzlich noch den „Cracked“-Client unterstützen. Für die betroffenen Betreiber wird das ein herber Schlag, allerdings ist es auch nicht so, dass Mojang diese Maßnahme schon Monate vorher angesprochen hatte.